Rauchmelder

Rauchwarnmelder retten Leben

Jeder zweite Brand entsteht in einem privaten Haushalt – Rauchwarnmelder können durch frühzeitige Alarmierung Leben retten, sind aber nur in jeder zehnten Wohnung montiert – Mit Inkrafttreten des Oö. Bautechnikgesetzes 2013 bzw. der Oö. Bautechnikverordnung 2013 sind nun Rauchwarnmelder für jedes neu errichtete Wohnobjekt verpflichtend vorgeschrieben.

In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Hinweis: In Wohnküchen sind im Wohnbereich jedenfalls Rauchwarnmelder erforderlich. In diesem Fall gilt die Forderung nach Installation in der Raummitte nicht.

Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, sollte bei der Installation folgendes beachtet werden:
Befestigung eines Rauchmelders
• immer an der Zimmerdecke, da der heiße Brandrauch nach oben steigt
• in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
• nicht in Räumen, in denen starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht
In der Regel sollten Rauchmelder nach 10 Jahren ausgetauscht werden. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die jeweilige Bedienungsanleitung des Gerätes.

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